Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Gesetze zur Energiewende erläutert
Bei den Gesetzentwürfen zur Energiewende ging er vor allem auf geplante Änderungen im Baugesetzbuch (17/6076) ein, durch die die klimagerechte Entwicklung in den Städten und Gemeinden verstärkt werden solle. Dabei seien unter anderem Erleich-terungen bei der Genehmigung von Photovoltaikanlagen und von Windkraftanlagen auf dem Land vorgesehen. Damit sollten die Städte und Gemeinden eine größere Planungssicherheit erhalten. Weiter wies er auf geplante Änderungen beim Sondervermögen ”Energie- und Klimafonds“ (17/6075) hin. Der Fonds solle so ausgestaltet werden, dass bis 2015 jährlich 1,5 Milliarden Euro daraus für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm über die KfW zur Verfügung gestellt werde. Darüber hinaus sollten in diesem Bereich auch die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert werden. Schließlich sei geplant, die Genehmigungen für Windkraftanlagen auf dem Meer zu vereinfachen (17/6077).
Auch die Sprecher aller Fraktionen hielten dieses Maßnahmen-paket insgesamt für den Weg in die richtige Richtung. Allerdings fragte die SPD-Fraktion, ob die Gesetzesinitiativen die ”richtigen Schritte“ seien. So sah ihr Sprecher die Gefahr, dass am Gebäudesanierungsprogramm die Mieter einseitig belastet würden. Auch die Linksfraktion kritisierte, dass vor allem sozialpolitische Ansätze fehlten. Deshalb regte ihre Sprecherin zudem eine Wohngeldnovelle an. Bündnis 90/Die Grünen setzten sich dafür ein, Photovoltaikanlagen auf Brachflächen zu bauen. ”Wir freuen uns aber, dass etwas passiert“, sagte ihre Sprecherin. Ramsauer betonte, dass weder die Mieter noch die Eigentümer von Wohnungen überfordert werden dürften.
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