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Die Änderungen haben nach Darstellung der Bundesregierung ”in weiten Teilen lediglich klarstellenden Charakter“. Der Entwurf sieht vor, den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu ermächtigen, bestimmte zukünftige Änderungen des AfDB-Übereinkommens durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. In aller Regel handele es sich bei den Änderungen um Detailbestimmungen, etwa zur Verfassung der Bank oder zum Management der Kapitalbestände, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten hätten. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. Mai 2011 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Die AfDB ist Teil der Afrikanischen Entwicklungsbank Gruppe. Laut Bundesentwicklungsministerium unterstützt sie seit 1964 ihre regionalen Mitgliedsländer durch Kredite zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Sektors. Heute sind 53 afrikanische und 24 nicht-afrikanische Staaten Mitglieder.
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