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In ihrer Antwort (17/7708) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7047) teilt die Bundesregierung die Auffassung der Länder, wonach ein „vollständiger unsystematischer Aktensturz“ zur Überprüfung aller Bestandsfälle auf Beteiligung an Kriegsverbrechen ohne Vorliegen konkreter Hinweise „weder sinnvoll noch zielführend“ ist. Dies hatte die Fraktion kritisiert und den Bundesländern vorgeworfen, die Überprüfung auf Kriegsverbrechen nur unzureichend durchzuführen. Aus Sicht der Bundesregierung ist das Vorgehen der „Länder nachvollziehbar und nicht zu beanstanden“, zumal bei Neuanträgen eine solche Einzelfallprüfung grundsätzlich stattfinde, so die Begründung der Regierung.
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