Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012 > Mehr als 20 Mitglieder von Bundeskabinetten gehörten laut Regierung früher der NSDAP an
Ein weiterer Bundesminister war den Angaben zufolge vermutlich NSDAP-Mitglied gewesen. Einige der späteren Kabinettsmitglieder gehörten der Partei seit 1933 an, dem Jahr der nationalsozialistischen Machtergreifung; andere wiederum seit 1944.
Einer der genannten Ressortchefs, der spätere Bundesfinanzminister Franz Etzel (CDU), trat laut Vorlage noch vor der nationalsozialistischen Machtergreifung im Jahr 1933 aus der NSDAP aus, nämlich bereits 1927. Denselben Schritt vollzog laut Bundesregierung 1943, also noch vor Ende der NS-Herrschaft im Jahr 1945, der spätere Bundesinnen-, Außen- und Verteidigungsminister Gerhard Schröder (CDU).
Wie aus der Regierungsanwort weiter hervorgeht, hatten sieben spätere Mitglieder von Bundeskabinetten der SA angehört und zwei der SS.
Die Bundesregierung betont in der Vorlage zugleich, dass eine bloße Mitgliedschaft in der NSDAP noch keine sicheren Rückschlüsse auf eine tiefere nationalsozialistische Grundeinstellung zulässt. „Auch prominente Einzelfälle wie Oskar Schindler oder der Widerständler Ulrich von Hassell machen anschaulich, dass NSDAP-Mitgliedschaft, für sich genommen, wenig aussagekräftig ist“, heißt es in der Antwort.
Zudem verweist die Regierung darauf, dass laut Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 für Soldaten politische Betätigung untersagt gewesen sei und bei ihnen daher eine Mitgliedschaft in der NSDAP, einer ihrer Gliederungen oder einem ihr angeschlossenen Verband geruht habe. Diese Regelung habe bis zur Änderung des Wehrgesetzes vom 24. September 1944 gegolten.
Zur Frage, wie viele Bundestagsabgeordnete der Jahre 1949 bis 2000 nach Erkenntnissen der Bundesregierung NSDAP-Mitglieder waren oder Mitglieder anderer NS-Organisationen wie SA, SS oder Gestapo waren, schreibt die Regierung, dass ihr hierüber keine anderen Erkenntnisse vorlägen als die in der Literatur allgemein zugänglichen. Im Hinblick auf den Aufbau des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik hat die Forschung laut Antwort „bereits herausgestellt, dass die personellen Kontinuitäten unter den Beamten, also der Anteil an früheren Angehörigen der Behörden des NS-Staates und dementsprechend die Anzahl der Mitgliedschaften in der NSDAP (...) oder ihren Unterorganisationen, hoch waren“. Dies sei eine mittelbare Folge der damaligen Entscheidung für die Errichtung eines öffentlichen Dienstes „unter starker Gewichtung des Kriteriums der Verwaltungserfahrung“ gewesen.
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