Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012 > Ausschuss lehnt Antrag der Linksfraktion zur Stärkung der Menschenrechte im Kaukasus ab
Im Mittelpunkt des Antrags stand die Forderung, die Bundesregierung solle in Gesprächen mit den Regierungen von Georgien, Armenien und Aserbaidschan die problematische Menschenrechtslage dort thematisieren. Ziel müsse sein, künftig jegliche Form repressiver Gewalt auszuschließen, forderte die Fraktion Die Linke. In der Menschenrechts-, Entwicklungs- und Außenpolitik Deutschlands müssten den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten der gleiche Stellenwert eingeräumt werden wie den bürgerlichen und politischen, hieß es weiter.
Die Berichterstatterin der Linksfraktion betonte, ihre Fraktion wolle, „dass die Menschenrechte ein höheres Gewicht erhalten“. Sie sehe „in allen drei Ländern erhebliche Defizite“.
Eine Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion betonte zwar, dass es „massive Menschenrechtsdefizite“ im Südkaukasus gebe, allerdings seien die Forderungen der Linksfraktion „das falsche Mittel“. Die Antragsteller würden die Causa „durch die ideologische Brille“ betrachten.
„Wir werden den Antrag ablehnen“, erklärte ein Redner der SPD-Fraktion. Der Antrag würde manchen Bereichen der Menschenrechte „einen höheren Stellenwert einräumen als anderen“, argumentierte er.
Ähnlich argumentierte die FDP-Fraktion: „Sie schauen zu selektiv auf die Menschenrechte“, befand eine Abgeordnete gegenüber der Linksfraktion. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen“.
Laut Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebe es „sehr positive Aspekte“ im Antrag. „Einige der Forderungen können wir mittragen“, sagte eine Abgeordnete. Allerdings sei nach Ansicht ihrer Fraktion die Bewertung von Aserbaidschan „zu positiv“.
Bei der anschließenden Abstimmung in der Sitzung am Mittwochnachmittag stimmte lediglich die Antragstellende Fraktion für diesen; die übrigen vier Fraktionen sprachen sich gegen den Antrag aus.
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