Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Energiewende nutzen
Zudem sollen die Programme und Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende, wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Wärme oder die Forschungsgelder für Energieeffizienz aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds (EKF)“, in die Etats der jeweiligen Fachressorts überführt werden. Klimaschädliche Programme wie das Förderprogramm für fossile Kraftwerke und die Stromsubventionen für stromintensive Unternehmen sollen laut Antrag abgeschafft werden.
Die Abgeordneten fordern unter anderem weiter, dass die Erlöse aus dem Emissionshandel vollständig für Aufgaben des nationalen und internationalen Klimaschutzes zur Verfügung gestellt werden und ungerechtfertigte Subventionen bei der Ökosteuer abgebaut werden. Schließlich sollen notwendige Maßnahmen unterstützt werden, um den Europäischen Emissionshandel zu stärken und den Preis für CO2-Zertifikate zu stabilisieren.
Die Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland stockt, schreibt die Fraktion zur Begründung. Trotz offensichtlicher Notwendigkeit für eine zügige Energiewende streite sich die Bundesregierung anstatt sich mit vereinten Kräften für den Wechsel einzusetzen. Auf europäischer Ebene blockiere die Regierung die Energieeffizienz-Richtline und in Deutschland treibe sie mit neuen Subventionen für die Industrie die Kosten für das Erneuerbare-Energien-Gesetz für die privaten Verbraucher in die Höhe. Wegen der umwelt- und haushaltspolitisch „fatalen Konstruktion“ als Sondervermögen scheitere auch die Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und anderer Maßnahmen aus dem EKF, der Einnahmeprobleme habe und unterfinanziert sei.
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