Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Opposition zweifelt an Vereinbarkeit des Vorbehalts zum EFA mit dem Völkerrecht
Wie es darin weiter heißt, hat die Bundesregierung im Dezember vergangenen Jahres einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen eingelegt, wonach Zuwanderer aus den 14 EU-Ländern, aus Norwegen, Island und der Türkei, die allein zur Arbeitsuche nach Deutschland gekommen sind, keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II haben. „Der Vorbehalt richtet sich gegen den Kern des Abkommens selbst“, betonte die Grünen-Fraktion im Ausschuss.
Der Vertreter der Bundesregierung wies darauf hin, dass der Vorbehalt der Bestimmung in Artikel 16 des EFA entspreche, nach dem die Vertragsstaaten später erlassene Gesetze, die das EFA berühren, melden könnten. Der Vorbehalt sei völkerrechtlich völlig in Ordnung, sagte auch die CDU/CSU-Fraktion. Zudem könnten Unionsbürger die Ansprüche aus ihrem Heimatland bis zu sechs Monate lang nach Deutschland mitnehmen. Die anderen, für die der Vorbehalt gelte, hätten außerdem Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), also auf Sozialhilfe. Der Antrag entbehre jeder Grundlage, ergänzte die FDP-Fraktion.
Dagegen kündigte die SPD-Fraktion an, die Vorlage unterstützen zu wollen. Der Vorbehalt komme einer Teilkündigung des EFA nahe und sei ein „verheerendes europäisches Signal“, konstatierte sie. Wer Europa ernst nehmen wolle, müsse auch das EFA ernst nehmen, betonte die Fraktion Die Linke. Das sei die politische Dimension des Problems. Auf der anderen Seite befänden sich die Koalitionsfraktionen und die Regierung juristisch gesehen „auf extremen Glatteis“.
Die Entscheidung über den Antrag wurde vertagt.
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