Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2012 > Regierung will wohnungsrechtliche Vorschriften ändern
Weiterhin will die Regierung die Vorschrift zur Berücksichtigung vom weitergeleiteten Pflegegeld präzisieren und klarstellen, dass Kreditinstitute für Auskünfte über Kapitalerträge eine Entschädigung erhalten. Daneben soll die Wohngeldstatistik bei der Erhebung der Merkmale Erwerbsstatus und Geschlecht auf alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ausgeweitet und die Erhebung von Kindern und jungen Erwachsenen vereinfacht werden.
Durch die Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes sollen zukünftig für die von der Zweckbindung freigestellten Bergarbeiterwohnungen und alle öffentlich geförderten Sozialwohnungen jeweils landeseinheitliche Vorschriften für die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen gelten.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein