Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2012 > Besserer Schutz für Fahrgäste auf Bahnsteigen gefordert
In der Petition wird beanstandet, dass die lebensbedrohliche Sogwirkung durchfahrender Hochgeschwindigkeitszüge am Bahnhof im fränkischen Forchheim „ein untragbares Sicherheitsrisiko für die Bahnsteigbenutzer darstellt“. Angesichts des tödlichen Fahrgastunfalls im Jahre 2010 müssten die sich täglich auf den Bahnsteigen aufhaltenden Schüler und Auszubildenden vor der lebensbedrohlichen Sogwirkung der durchfahrenden Hochgeschwindigkeitszüge geschützt werden, fordert der Petent. Dazu müsse die Höchstgeschwindigkeit in Bahnhöfen abgesenkt und der Sicherheitsabstand zu der Bahnsteigkante von 80 cm auf mindestens 150 cm erhöht werden.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme des Verkehrsministeriums, wonach die Deutsche Bahn AG (DB AG) Bahnsteige entsprechend ihrer Gefährdung bewerte und zur Umsetzung von Maßnahmen einen Zeit- und Prioritätenplan festgelegt habe, der bis Ende 2014 abgearbeitet sein soll. Bis Ende 2011 wurden nach Aussage der DB AG infolge dieser Analysen an mehr als 500 ausgewählten Bahnsteigen bereits Lautsprecheranlagen installiert, durch die die Reisenden automatisch darauf hingewiesen werden, den gekennzeichneten Gefahrenbereich auf dem Bahnsteig erst zu betreten, wenn ein Zug am Bahnsteig hält. Zudem würden ausgewählte Bahnsteige mit einer auffälligen Schraffur von der Bahnsteigkante bis zum Ende des Gefahrenbereichs versehen. Am Bahnhof Forchheim, so heißt es weiter, seien diese Maßnahmen im August 2011 realisiert worden.
Auf die Forderung nach einer Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit eingehend, bemerkt der Ausschuss, dass dies „wegen des Einflusses auf die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems Eisenbahn nur als sogenannte Ultima Ratio in besonderen Einzelfällen zum Tragen kommt“. Diese lägen nach Aussage des Ministeriums nur dann vor, wenn das Gefährdungsrisiko nicht mit anderen Maßnahmen beherrscht werden könne. Nach Ansicht des Ausschusses ist aber eine mit der Geschwindigkeitssenkung verbundene Fahrtzeitverlängerung legitim, „wenn Menschenleben geschützt werden müssen“.
Was die geforderte Verbreiterung des Sicherheitsabstandes um 70 cm angeht, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass dies zu aufwändigen Arbeiten an den Bahnsteigen führen würde, bei denen der Gefahrenbereich bereits durch Pflasterung und Leitstreifen für Blinde und Sehbehinderte markiert ist. Zudem würde eine Verbreiterung auf vielen Bahnsteigen kleinerer Stationen den Aufenthalt dort ausschließen oder eine Ausdehnung der befestigten Bahnsteigfläche fordern.
Aus Sicht des Petitionsausschusses sind installierte Lautsprecheranlagen mit entsprechenden Durchsagen effektiver. „Ohne vorherige Durchsage über einen durchfahrenden Hochgeschwindigkeitszug besteht die Gefahr, dass selbst ein verbreiterter Sicherheitsabstand nicht ausreichend berücksichtigt wird“, heißt es in der Beschlussempfehlung.
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