Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2012 > Anhörung zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz
Der Gesetzentwurf „zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen, kurz Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ schafft nach Ansicht der Bundesregierung die Grundlage dafür, dass in den Bereichen Haushalt, Personal, Beteiligungen und Bauverfahren eine größtmögliche Autonomie für die Wissenschaftseinrichtungen verankert wird und damit wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen auf gesetzlicher Grundlage geschaffen werden können.
Bei den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen habe die Bundesregierung bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein Zeichen gesetzt. Mit der Phase I der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“, die 2008 im Bundeskabinett beschlossen worden ist, seien durch befristete Regelungen Rahmenbedingungen geschaffen worden, die es den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen ermöglichen, ihre Potenziale besser zu entfalten.
Mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarten Wissenschaftsfreiheitsgesetz sollen in der Phase II der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ die Maßnahmen bedarfsgerecht ausgebaut und verfestigt werden, wie es in dem Entwurf heißt. Schnelle Reaktions- und Steuerungsfähigkeit seien Grundvoraussetzungen für erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten. Die Wissenschaftseinrichtungen brauchten daher mehr Eigenverantwortung und kurze Entscheidungswege.
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