Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2012 > BMJ-Staatssekretär Stadler: Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig
Anlass der Diskussion war eine öffentliche Petition des Petenten Kai-Uwe Steffens aus Winsen in Niedersachsen aus dem Jahr 2011, die insgesamt 65.656 Unterstützer gefunden hatte und damit die am stärksten mitgezeichnete Eingabe im vergangenen Jahr war. In seiner Eingabe hatte sich der Petent gegen die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und zugleich die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Vor den Abgeordneten sagte Steffens, man sollte bei dem Gesetzgebungsverfahren innehalten bis eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorliegt, ob die Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten vereinbar sei. Sollte es eine Bestätigung der Richtlinie geben, so der Petent weiter, sollte Deutschland mit Verweis auf seine nationalen Besonderheiten eine Umsetzung ablehnen. Zur Begründung verwies er darauf, dass es sich um einen, wie vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, erheblichen Eingriff in die Grundrechte handle. Zudem sei der Nutzwert der Speicherung bei der Bekämpfung der Kriminalität nicht nachgewiesen. Dazu bedürfe es einer vollständigen Speicherung aller Daten auf Dauer. „Diesen Endausbau will aber hoffentlich niemand“, sagte Steffens und kam zu dem Fazit: „Der Weg der Vorratsdatenspeicherung führt in eine Sackgasse.“
Auch Max Stadler verwies auf Studien, wonach ohne Vorratsdatenspeicherung „keine Schutzlücken erkennbar sind“. Gleichzeitig räumte er ein, dass das Datenmaterial für die Studien schmal gewesen sei. „In Einzelfällen“, so Stadler, sei die Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung nützlich gewesen. Es sei aber fraglich, ob dies eine Rechtfertigung für den erheblichen Eingriff in die Grundrechte sei. Aus Sicht des Bundesinnenministeriums (BMI) handelt es sich keineswegs nur um Einzelfälle, wie ein BMI-Vertreter betonte. Es gebe eine ganze Reihe von Belegen im Bereich der Internetkriminalität und der Kinderpornografie, wo die Ermittlungen ins Leere gingen, weil die Provider die Internetadressen nicht mehr speichern würden. Das Bundeskriminalamt habe zudem „sehr eindrucksvoll ausgeführt“, welche weiteren Ermittlungsansätze im NSU-Komplex bestanden hätten, würden die Verbindungsdaten aus der Zeit vor dem Bekanntwerden des NSU-Vorgangs noch zur Verfügung stehen, sagte der Ministeriumsvertreter. Was die Vorgänge innerhalb der Bundesregierung angeht, so bestätigte er die Sicht Stadlers. Es gebe unterschiedliche Ansichten, also werde „weiter diskutiert“.
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