Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2012 > Öffentliche Anhörung zur Luftverkehrsteuer
Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/10744, 17/10797) hervor. Damit soll die deutsche Industrie auch in Zukunft Vergünstigungen bei der Energiesteuer und der Stromsteuer erhalten. Die zehn Sachverständigen sollen aber in erster Linie zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu „Anpassungen des Luftverkehrsteuergesetzes aufgrund europarechtlicher Vorgaben sowie Entwicklungen aufgrund der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten“ Stellung beziehen. Mit dem Änderungsantrag sollen die bereits durch die Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung für 2012 vorgenommenen Absenkungen der Steuerbeträge um 6,27 Prozent auch 2013 gelten. Somit soll es 2013 bei einer Steuer von 7,50 Euro (statt acht Euro 2011) für Flüge mit einem Ziel im Inland oder Europa bleiben. Bei einer Distanz bis zu 6.000 Kilometer würden weiter 22,43 statt früher 25 Euro fällig und darüber hinaus 42,18 statt 45 Euro.
Als Sachverständige sind Vertreter folgender Unternehmen und Verbände geladen: Air Berlin, Bundesverband deutscher Fluggesellschaften (BDV), Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft, Deutsche Lufthansa, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Susat & Partner, Professor Friedrich Thießen (Technische Universität Chemnitz), Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.
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