Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2012 > Ausschuss verabschiedet Gesetz zum Betreuungsgeld
Eingeführt werden soll das umstrittene Betreuungsgeld ab August 2013. Dann sollen Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung betreuen lassen, zunächst 100 Euro monatlich und ab August 2014 dann 150 Euro monatlich erhalten. Der gleichzeitige Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld soll ausgeschlossen sein. Dass heißt, dass Elternpaare, die alle 14 Monate der Elternzeit in Anspruch nehmen, frühestens ab dem 15. Lebensmonates ihres Kindes das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen können.
Bei den Oppositionsfraktionen stieß das Betreuungsgeld erneut auf massive Kritik. „Unsinn bleibt Unsinn“, bemängelten die Sozialdemokraten. Auch durch das Erweiterungsgesetz über das Bildungssparen und die private Altersvorsorge werde das Betreuungsgeld nicht besser. Scharf griffen sie die Angeordnete aus den Reihen der Union und der FDP an, die sich stets gegen die neue staatliche Leistung ausgesprochen hatten und dem Gesetz nun doch zustimmen wollen. Vor allem die FDP sei durch den „absurden Kuhhandel: Betreuungsgeld gegen Abschaffung der Praxisgebühr“ umgestimmt worden. Diesem Vorwurf hielt die FDP entgegen, dass sie ihr Ziel, das Betreuungsgeld durch eine Bildungskomponente zu erweitern, durchgesetzt habe. Dies sei ein Kompromiss und kein Kuhhandel. Auch die Union verteidigte das Betreuungsgeld erneut. In den Erweiterungen seien auch Kritikpunkte der Opposition aufgenommen worden. Diese müsse jetzt eigentlich zustimmen können. Über kein Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode sei so gründlich und ausgiebig beraten worden.
Die Linksfraktion erneuerte ihre Kritik, dass das Betreuungsgeld auf Leistungen nach dem zweite Sozialgesetzbuch angerechnet werden soll. Schließlich habe die Koalition stets von einer Anerkennung einer Erziehungsleistung gesprochen. Wenn man die Eltern nicht nach Einkommen separieren wolle, dann müssten auch Hartz-IV-Bezieher in den vollen Genuss des Betreuungsgeldes kommen. Die Grünen verwiesen auf die „schlechten“ Erfahrungen, die man in Norwegen mit dem Betreuungsgeld gemacht habe. Dort werde es jetzt wieder abgeschafft. Und auch in Thüringen seien die Auswirkungen des dort bereits vor Jahren eingeführten Betreuungsgeldes katastrophal. Rund 30 Prozent weniger Kinder würden in der Folge einen Kindergarten besuchen.
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