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Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung soll laut Vorlage vom Bundestag beauftragt werden, zeitnah einen Formulierungsvorschlag für eine entsprechende Initiative vorzubereiten. Darüber hinaus soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach frühere Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre einer fünfjährigen Karenzzeit in Bezug auf Tätigkeiten für große Unternehmen unterliegen, „für die die Zuständigkeit des betreffenden Ministeriums bestand“. Zudem solle mit dem Gesetzentwurf ausgeschlossen werden, dass bei der Erstellung und Formulierung von Gesetzesentwürfen für die Bundesregierung Angestellte oder Berater von Lobbyverbänden beteiligt werden.
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