Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2012 > Zahlreiche Änderungswünsche zum Altersvorsorge-Gesetz
Auch der Bundesverband Deutscher Vermögensberater, dessen Mitglieder nach Verbandsangaben bisher über 1,5 Millionen Riester-Verträge vermittelten, begrüßte den Entwurf, der unter anderem die Einführung von Produktinformationsblättern vorsieht, um eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Produkte (zum Beispiel klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne, Bausparverträge, Sparpläne mit Genossenschaftsanteilen) zu erreichen. Der geplante Umfang des Produktinformationsblattes, mit dem die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Altersvorsorgeprodukte möglich werden soll, wurde aber als zu umfangreich kritisiert. Der Vermögensberaterverband regte ebenso wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Reduzierung der Informationspflichten an. „19 Informationspunkte sind zu viel“, kritisierte der GDV. So viele Punkte seien auf zwei Seiten nicht darstellbar. Skeptisch zeigte sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute: „Unserer Ansicht nach ist die Annahme, der Verbraucher werde die notwendigen Informationen selbst einholen, aufgrund der Komplexität von Altersvorsorgeprodukten zu optimistisch und wird sich kaum realisieren lassen.“
Dagegen begrüßte das Institut für Finanzdienstleistungen grundsätzlich die Schaffung zusätzlicher Informationspflichten. Auch die Stiftung Warentest, die Riester-Verträge als für die meisten Sparer lohnend ansieht, kritisierte die derzeit kundenunfreundliche Produktgestaltung und die Verweigerung von Informationen durch die Anbieter. Die Stiftung wies auf einen anderen Aspekt hin: Danach hätten insbesondere Versicherer die Renten-Prognosen für ihre Riester-Verträge in den vergangenen Jahren so weit nach unten angepasst, „dass ein Riester-Rentner bei gleicher Einzahlung und Laufzeit heute nur noch reichlich halb so viel Rente vertraglich zugesichert bekommt wie 2002“.
Grundlage der Anhörung war der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818). Darin ist neben den einheitlichen Produktinformationsblättern eine Erhöhung der Förderhöchstgrenze von 20.000 auf 24.000 Euro für die Basisversorgung im Alter vorgesehen, wodurch Spielräume für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden sollen. Außerdem soll der Spielraum zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder verminderten Erwerbsfähigkeit verbessert werden.
Im Bereich der Altersvorsorge in Form selbst genutzten Wohneigentums sieht der Entwurf Vereinfachungen bei der Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital vor. So soll die jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase möglich sein. In die Eigenheim-Rentenförderung soll künftig auch der Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte die geplante Förderung des Abschlusses von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Absicherung von Invaliditätsrisiken sei in der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung besser und kostengünstiger zu organisieren. Der Bundesverband Finanzdienstleistung erklärte dazu: „Die geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung in der vorliegenden Form ist für Erwerbstätige, die diesen Schutz am dringendsten benötigen, nicht bezahlbar.“ Der Verband untermauerte seine Angaben mit Zahlen. Danach müsste ein Maurer für eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.500 Euro einen Monatsbeitrag von 395,61 Euro entrichten, ein Mathematiker hingegen nur 70,68 Euro. Die lebenslange Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit statt einer Absicherung bis zum Eintritt in den Ruhestand kritisierte auch Stephan Schinnenburg (Morgen & Morgen) in seiner Stellungnahme wegen der drastischen Verteuerung und zwar für eine Leistung, „die nicht dem Bedarf des Großteils der Bevölkerung entspricht“.
Im Bereich „Wohn-Riester“ kritisierten die privaten und die Landesbausparkassen in einer gemeinsamen Stellungnahme die gemeinsamen Produktinformationsblätter für Riester-Bausparverträge und Geldrentenverträge: „Denn Bausparverträge haben gerade nicht das Ziel, im Alter eine möglichst hohe Geldrente zu generieren.“ Der deutsche Fondsverband BVI warnte vor einer Privilegierung der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums. Man habe Bedenken „hinsichtlich einer generellen Eignung selbstgenutzten Wohneigentums zur Altersvorsorge“. Unterstützung fand diese Position bei der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, die in ihrer Stellungnahme darauf hinwies, dass mit der Einsparung von Mietzahlungen durch den Immobilienerwerb andererseits Reparatur-, Instandhaltungs- und sonstige Unterhaltskosten einhergingen. Mit diesen Kosten könnten viele Bürger überfordert sein..
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen beklagte die bürokratische Ausgestaltung des Gesetzes. Wohnungsbaugenossenschaften seien nicht in der Lage, dauerhaft eigene Spezialisten vorzuhalten, die die Komplexität des staatlich geförderten Riester-Sparens mit all seinen Facetten beherrschen würden. Dabei könnte der Erwerb von Geschäftsanteilen den Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften helfen, ihre Wohnungen im Alter bezahlbar und ihren Lebensstandard halten zu können.
Grundsätzliche Kritik kam vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung. Statt die private Altersvorsorge zu verbessern, wäre es „sinnvoller, die Förderung auslaufen zu lassen und statt dessen die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken“.
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