Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2012 > Experten diskutieren Gesetzentwurf zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens
Grundlage der einstündigen Anhörung war eine Gesetzesinitiative „zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation“ (17/10959) der Bundesregierung. Sie soll die „Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute an Bord von Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge“ im Einklang mit dem Seearbeitsübereinkommen und den umzusetzenden EU-Richtlinien neu regeln.
Der Verband Deutscher Reeder e.V. (VDR), vertreten durch Ralf Nagel und Runa Jörgens, befürwortete den Regierungsentwurf. Der Verband habe gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) an der Entwicklung des Referentenentwurfs mitgearbeitet. Das Ergebnis der vorangegangenen Diskussionen würde sich „im Gesetzentwurf wiederfinden“.
Der Gesetzentwurf sieht auch Änderungen in anderen Gesetzen, beispielsweise dem Arbeitszeitengesetz (ArbZG), vor. Dieses soll auf die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) erstreckt werden. Für Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten erbringen, sollen die Höchstarbeitszeiten flexibilisiert werden. Mit diesen Maßnahmen soll die Energiewende unterstützt werden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßte diese Flexibilisierungsmöglichkeiten. Dem pflichtete auch der Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V. bei. Um Rechtssicherheit zu schaffen, erklärten die Vertreter der Deutschen Arbeitgeberverbände, müssten „arbeitszeitrechtliche Ausnahmetatbestände für Tätigkeiten in der Offshore-Industrie allerdings im ArbZG verankert werden“.
Die Deutsche Seemannsmission „Duckdalben“ aus Hamburg-Harburg bezog sich bei ihrer Stellungnahme vor allem auf den Abschnitt „Zugang zu Sozialeinrichtungen an Land“. Das Seearbeitsübereinkommen sehe vor, dass jedes Mitglied allen Seeleuten die „vorhandenen Sozialeinrichtungen leicht zugänglich macht und ggf. zur Verfügung stellt“, schreibt die Mission in einer schriftlichen Stellungnahme. Zur Finanzierung werde „ausdrücklich aufgeführt“, dass „an Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln ebenso gedacht ist wie an geregelte Abgaben oder andere Sonderbeiträge der Seeschifffahrt“. Gegen eine solche Sicherstellung seitens der Sozialeinrichtung spreche nichts, heißt es weiter, „wenn nennenswerte Mittel der öffentlichen Hand oder verpflichtete Abgaben oder Sonderbeiträge gewährleistet werden.“ Bisher würde die Mission „keinerlei Förderung vom Bund erhalten“, erklärte ihr Vertreter Jürgen F. Bullmann.
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