Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2013 > Entschädigung für "Zwangsgermanisierte" nach Versorgungsgesetz möglich
In ihrer Antwort schließt sich die Regierung der Auffassung der Fragesteller an, dass die „Zwangsgermanisierung“ angesichts der Tatsache, „dass die SS an Kindern in den besetzten Ländern auf der Grundlage der nationalsozialistischen Rassenhygiene und Gesundheitsideologie rassebiologische Untersuchungen durchführte, um ,rassisch wertvollen‘ Nachwuchs zu gewinnen, durchaus als Ausdruck der rassistischen Volkstumspolitik der Nationalsozialisten zu bewerten“ sei.
Im Vorwort der Fraktion wird erläutert, zu den zahlreichen während des „Dritten Reiches“ begangenen Verbrechen habe die systematische Verschleppung von Kindern gehört, denen „arische“ Merkmale zugeschrieben worden seien. Weiter schreiben die Abgeordneten: „Aus den besetzten Gebieten wurden solche Kinder ins Reichsgebiet verbracht, um ,eingedeutscht‘ bzw. ,rückgedeutscht‘ zu werden. Betroffen waren sowohl Kinder aus Waisenheimen, Kinder ermordeter Partisanen als auch Kinder, die unter Androhung von Gewalt ihren Eltern weggenommen wurden.“
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