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Nach Angaben der Abgeordneten verpflichtet der Artikel 25 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), der von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert worden sei, die Vertragsstaaten, das Recht behinderter Menschen auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten des Gesundheitssystems zu sichern. Das Erste, Fünfte und Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) enthielten bereits einige Vorgaben zur Erbringung von Gesundheitsleistungen für Behinderte. „In der Praxis vor Ort fällt jedoch immer wieder auf, dass die Umsetzung dieser Regelungen Probleme bereitet oder gar nicht erst stattfindet“, schreiben die Abgeordneten. Daher sei es erforderlich, die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen, so auch Pflegebedürftigen, wirksam zu verbessern, insbesondere durch die Stärkung und Förderung integrierter Versorgungsmodelle und der Kooperation von Einrichtungen mit ambulant tätigen Leistungserbringern.
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