Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2013 > Regierung informiert über Vorgaben zum Einsatz von Reizstoffen durch Bundespolizei
Laut Vorlage hat das Polizeitechnische Institut der Deutschen Hochschule der Polizei diese Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen unter Mitwirkung des Bundes und der Länder erarbeitet. Wesentlicher Inhalt seien unter anderem „Einsatzentfernung, Verletzungsrisiko, besondere Risikogruppen (z. B. Schwangere, Kinder, Drogenabhängige, Personen unter Alkohol) und Erste-Hilfe-Maßnahmen“.
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