Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2013 > Stress am Arbeitsplatz als ernstes Problem
Gegenstand der Anhörung waren vier Anträge zu psychischen Belastungen in der Arbeitswelt. Die drei Anträge der Oppositionsfraktionen konzentrieren sich vor allem darauf, eine „Anti-Stress-Verordnung“ zu fordern, mit der Regelungslücken im Arbeits- und Gesundheitsschutz geschlossen werden können. Sie begründen ihre Initiativen mit der steigenden Zahl psychischer Erkrankungen bei den Beschäftigten. Die Verordnung müsse, so heißt es im SPD-Antrag (17/12818), einen verbindlichen Bezugsrahmen für Betriebe und Aufsichtsbehörden schaffen. Faktoren wie Arbeitsorganisation, Gestaltung der Arbeitsaufgabe und Arbeitszeit sollten darin berücksichtigt werden, schreiben die Sozialdemokraten. Sie werfen der Bundesregierung vor, den Handlungsbedarf angesichts der Zunahme arbeitsbedingter psychischer Belastungen zu ignorieren. Bündnis 90/Die Grünen stellen in ihrem Antrag (17/10867) fest, dass in Deutschland zwar Arbeitsschutzgesetze existierten, es aber ein „Umsetzungsdefizit“ auf betrieblicher und gesetzgeberischer Ebene gebe. So fehlten vielen Betrieben Gefährdungsbeurteilungen, die aufzeigen, welche gesundheitlichen Belastungen auftreten und wie sie vermieden werden können. Die Fraktion Die Linke betont, dass es entscheidend sei, dass Beschäftigte ihre Arbeitsbedingungen stärker mitgestalten können. Stress entstehe hauptsächlich dann,
wenn ein hoher Verantwortungsumfang mit nur einem geringen Handlungsspielraum bei der Gestaltung des Arbeitsprozesses einhergeht, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (17/11042). Die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP verlangen in ihrem Antrag (17/13088) von der Bundesregierung, durch mehr Öffentlichkeitsarbeit bei Unternehmen, Verwaltungen und Belegschaften für mehr betriebliche Gesundheitsförderung zu werben. Außerdem müssten der Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen und psychischen Erkrankungen besser erforscht werden, heißt es in dem Antrag. Grundsätzlich betonen beide Fraktionen jedoch das Prinzip der freiwilligen Lösungen für die Betriebe.
Wolfgang Panter vom Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. betonte die besondere Rolle von Führungskräften in diesem Zusammenhang. Sie seien eine wichtige Schnittstelle, wenn es darum geht, Angestellten mit psychischen Erkrankungen zu helfen. Ihre Schulung müsse deshalb dringend verbessert werden, sagte Panter. Alfred Lenz von BMW in Regensburg argumentierte in eine ähnliche Richtung: „Jede Führungskraft sollte sich als Vorbild und Ansprechpartner sehen.“ Die Kommunikation mit den Mitarbeitern spiele dabei eine entscheidende Rolle und sollte idealerweise 30 Prozent der Führungsaufgaben ausmachen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Initiativen der Opposition, die seiner Meinung nach in vielen Punkten mit den Positionen des DGB übereinstimmten. Sein Vertreter Ingo Nürnberger sagte in der Anhörung, es sei richtig, den gesetzlichen Druck auch durch entsprechende Sanktionen zu erhöhen. Er teilte nicht die Ansicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dass zunächst mehr wissenschaftliche Erkenntnisse über die Entstehung und Auswirkungen von Stress in den Betrieben nötig sei. „Wir wissen schon sehr viel über Stress am Arbeitsplatz und über die Auswirkungen von Schichtarbeit“, entgegnete er seinem BDA-Kollegen Norbert Breutmann. Dieser hatte zuvor angemerkt, dass sich die Arbeitswelt sehr wohl verändert habe, aber man noch nicht das wissenschaftliche Feedback für die nötigen Bedarfsanalysen verfüge. Deshalb lehne die BDA auch die von der Opposition geforderte Anti-Stress-Verordnung ab. Diese gefährde die erfolgreich bestehenden Strukturen des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Das geltende Arbeitsschutzrecht sehe ausreichende Regelungen vor, um arbeitsbedingten psychischen Gefährdungen entgegenzuwirken. Dem widersprach Andrea Fergen von der IG Metall. Es fehle sehr wohl an konkretisierenden Verordnungen, sagte sie. Dies führe zu Rechtsunsicherheit und sorge für eine Reihe von Problemen bei den betrieblichen Akteuren. Eine Anti-Stress-Verordnung wäre eine adäquate Rechtsgrundlage, resümierte Fergen.
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