Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2013 > Petentin: Dialysebehandlung "wie am Fließband"
Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Thomas Ilka verwies darauf, dass die Entscheidung für die Absenkung der Sachkostenpauschale für Dialysebehandlungen nicht von der Politik, sondern durch die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen gefällt worden sei. Man habe die Entscheidung aus „guten Gründen“ dahin gelegt, sagte er. Eine Verschlechterung der Versorgung als Folge der Kürzung sei nicht zu erwarten, betonte der Staatssekretär. In dem mehrstufigen Überprüfungssystem gebe es „genug Bremsen, die greifen, wenn etwas in die falsche Richtung gehen sollte“.
Der Kritik der Petentin und auch einiger Ausschussmitglieder, wonach bei der Kostenermittlung des Bewertungsausschusses in Folge fehlender eigener Zahlen auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen wurde, die vom Amt selber als nicht ausreichend belastbar eingeschätzt wurden, trat ein weiterer Ministeriumsvertreter entgegen. Man habe die Datengrundlage durch eigene Daten erweitert, sagte er. Die Standartabweichung liege daher nicht mehr bei über 15 Prozent, sondern lediglich bei 4,3 Prozent. Festgestellt worden sei bei den Berechnungen ein Senkungspotenzial von 30 Prozent, so der Ministeriumsvertreter weiter. Die tatsächlich geplanten Senkungen lägen aber nur bei durchschnittlich sieben bis zehn Prozent.
Zugleich machte der BMG-Vertreter darauf aufmerksam, dass alle dialysierenden Praxen in Deutschland in ein umfassendes Qualitätssicherungssystem eingebunden seien. In diesem werde auch die Behandlungsqualität mit erfasst. „Es würde also erkannt werden, wenn die Qualität sinkt“, lautete seine Einschätzung.
Was die Belastbarkeit der Zahlen angeht, so konstatiere er einen „Zugewinn an Qualität und nicht ein Wegbügeln von Dingen, die einem nicht passen“, sagte Staatssekretär Ilka. Zudem würden die Qualitätsberichte jährlich erstellt und auch veröffentlicht. „Sie können dann natürlich dem Gesetzgeber als Grundlage für gesetzgeberisches Handeln dienen“, machte er deutlich. Gleichzeitig sei auch die Selbstverwaltung dazu aufgerufen, „die Ressourcen richtig zu lenken und zu verteilen“. Es gebe also genügend Instrumente und genügend Transparenz, um gegebenenfalls einzuschreiten, befand Ilka.
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