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Die Bundesregierung unterstreicht zudem, „dass sie Boykotte ablehnt und dass die Diskussion in der EU über Kennzeichnung von Siedlungsprodukten keine Diskussion über Boykotte ist, sondern eine über die korrekte Anwendung geltenden EU-Rechts zum Verbraucherschutz“. Maßgeblich sei die vollständige Information des Verbrauchers.
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