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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht heißt es: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe im Besteuerungsverfahren in den Fällen erforderlich, in denen – bezogen auf den Regelungsgehalt der jeweiligen Norm – mit Blick auf die mit der Ehe vergleichbare Ausgestaltung der Lebenspartnerschaft als institutionalisierte Verantwortungsgemeinschaft keine hinreichenden Sachgründe für eine Ungleichbehandlung gegeben sind. In diesen Fällen ist mit Blick auf nicht bestandskräftig entschiedene Sachverhalte grundsätzlich auch von der Notwendigkeit einer rückwirkenden Gleichstellung zum Zeitpunkt der Einführung der Lebenspartnerschaft auszugehen.“
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