Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2013 > Bergbau-Verwaltungsgesellschaft selbst vom Hochwasser betroffen
Nach diesen Angaben sind die Kommunen für den örtlichen Hochwasserschutz, zum Beispiel Berücksichtigung des Hochwasserschutzes bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und die Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen an kleineren Gewässern zuständig. Die bundeseigene, in Rechtsnachfolge der staatlichen DDR-Bergbauunternehmen entstandene LMBV sei bergrechtlich für die Sanierung der stillgelegten ostdeutschen Braunkohlentagebaue zuständig. Die LMBV habe beim Hochwasser in mehreren Katastrophenstäben mitgewirkt.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein