Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2013 > Präsident des Beschaffungsamtes verteidigt de Maizières Entscheidung
Stein verteidigte auch die Entscheidung von Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU), nicht schon früher aus dem Projekt auszusteigen. „Hätten wir vor einem Jahr abgebrochen, dann hätten wir gar nichts gehabt“, sagte Stein. Zudem seien zu diesem Zeitpunkt bereits der Großteil der Kosten von rund einer halben Milliarde Euro ausgegeben worden und eine Vertragskündigung hätte weitere Kosten verursacht. So habe immerhin das Isis-System in die Drohne integriert und getestet werden können. Hinzu habe man wertvolle Erkenntnisse gewinnen können. Letztlich hänge alles davon ab, ob man bereit sei, noch mehr Geld in den „Euro Hawk“ zu investieren. Steins Amt hatte die Kosten für eine Musterzulassung des „Euro Hawks“ auf einen Betrag zwischen 100 und 600 Millionen Euro veranschlagt. Daraufhin hatte de Maizière das Projekt beendet.
Stein begründete zudem die Entscheidung, für den Prototypen des „Euro Hawk“ zunächst nur eine vorläufige Zulassung für den Luftverkehr anzustreben. Das Trägersystem „Global Hawk“ sei von den USA in den vergangenen Jahren ständig weiterentwickelt worden. Man habe abwarten wollen, wie die endgültige Variante konfiguriert ist, bevor man eine Musterzulassung anstrebt.
Stein erläuterte dem Ausschuss, dass sein Amt seit rund zehn Jahren unter teilweise erheblichem Personalmangel vor allem im Bereich der Ingenieure und technischen Prüfer leide. Der Personalbestand sei um rund ein Drittel reduziert worden. Auch in der für den „Euro Hawk“ zuständigen Abteilung sei es zu Engpässen gekommen. Stein bestätigte damit die Aussage des ehemaligen Personalratsvorsitzenden im Beschaffungsamt, Oswald Böhm. Dieser hatte zuvor vor dem U-Ausschuss ausgesagt, dies im Jahr 2009 in einem entsprechenden Beschwerdeschreiben an den Leiter des Amts, das damals noch unter dem Namen Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) firmierte, thematisiert zu haben. Grund des Schreibens sei die Befürchtung der Mitarbeiter gewesen, im Fall eines Schadensfalls mit dem „Euro Hawk“ zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn sie das Fluggerät vorher abgenommen haben. Die Mitarbeiter hätten über mangelende Zeit und Kapazitäten bei den technischen Prüfungen des „Euro Hawk“ geklagt. Der Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Stéphane Beemelmans, habe im Jahr 2011 den Mitarbeitern dann schriftlich bestätigt, sie würden im Schadensfall juristisch nicht belangt. Diese Aussage des Staatssekretärs habe dem Personalrat aber nicht gelangt, berichtete Böhm. Man habe die Verantwortungsfrage deshalb in einem Rechtsgutachten prüfen lassen wollen. Dies sei vom Ministerium aber abgelehnt worden.
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