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die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen“, heißt es in der Vorlage. Solange das Auswahlverfahren nicht abgeschlossen sei, „könnte eine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen einzelner Verfahrensschritte dazu führen, die noch ausstehenden Personalentscheidungen zu beeinflussen“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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