Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2013 > Regierung will Investitionsschutz nicht in Freihandelsabkommen mit USA aufnehmen
Die USA als Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gewährten EU-Investoren hinreichend Rechtsschutz vor nationalen Gerichten. Andererseits hätten US-Investoren in der EU hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten vor nationalen Gerichten. Diese Position sei gegenüber der EU „wiederholt“ zum Ausdruck gebracht worden.
Weiter betont die Bundesregierung ihre Position, „dass Investor-Staat-Schiedsverfahren nur als letztes Mittel, nach Ausschöpfung des Rechtswegs vor nationalen Gerichten, eingeleitet werden können. Auch dürfen Investor-Staat Schiedsverfahren nicht auf Fragen des Marktzugangs Anwendung finden.“
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein