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Auch die bisherige juristische Aufarbeitung habe keine Anhaltspunkte ergeben, die geeignet wären, die Behauptungen des fraglichen Zeugen zu erhärten. Insofern sei die in der Anfrage anklingende Unterstellung eines „allfälligen Staatsterrorismus und einer deutschen Beteiligung daran“ zurückzuweisen. Die Regierung bleibe dabei, dass die weitere Aufklärung der Behauptungen des Zeugen und der damit zusammenhängenden Sachverhalte „der Justiz und der historischen Forschung“ überlassen bleiben sollte.
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