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Die vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen hätten keine Anhaltspunkte erbracht, „die eine Versagung der Genehmigung hätten rechtfertigen können“, teilte die Regierung weiter mit. Der Bundesrechnungshof sei in das Genehmigungsverfahren eingebunden gewesen.
Für das betreffende Gebäude sei bereits im Ursprungsmietvertrag vom Mai 2010 eine Kaufoption vereinbart worden. Der Mietvertrag an sich musste den Angaben zufolge damals nicht vom Gesundheitsministerium als Rechtsaufsicht genehmigt werden. Eine Genehmigung sei erst beim Erwerb der Immobilie erforderlich gewesen. Auf eine europaweite Ausschreibung des Mietprojektes habe nach Ansicht des Verbandes verzichtet werden können.
Der GKV-SV habe am 23. Mai 2013 unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes den Erwerb der Immobilie zur eigenen Nutzung beantragt, das Ministerium die Genehmigung dann am 26. Juli 2013 erteilt. Ein Gutachten habe zuvor gezeigt, dass der Erwerb der Immobilie wirtschaftlicher ist als die Miete. Daher habe der GKV-SV die Kaufoption am 29. August 2013 genutzt.
Das Gebäude umfasst den Angaben zufolge eine Gesamtnutzfläche von 15.900 Quadratmetern, wobei die Miete auf Basis von 13.587 Quadratmetern berechnet wird. Der Mietpreis liegt bei 17,50 Euro pro Quadratmeter. Der Kaufpreis steht noch nicht fest. Dem Ministerium seien jedoch Gutachten vorgelegt worden, „welche die Größenordnung und Wirtschaftlichkeit des Erwerbs gegenüber der Miete belegen“.
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