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Als Fraktion wird ein Zusammenschluss von Abgeordneten bezeichnet, die gemeinsam ihre politischen Interessen im Parlament durchzusetzen versuchen. Um eine Fraktion bilden zu können, müssen sich mindestens fünf Prozent der Volkvertreter zusammenschließen. Zudem müssen sie derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander in Wettbewerb stehen.
Die Stärke der Fraktionen ist entscheidend bei der Besetzung von Ämtern und Ausschüssen. Im 18. Deutschen Bundestag gibt es vier Fraktionen.