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Die Wahlperiode, auch Legislaturperiode genannt, beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen muss. Damit endet auch die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages.
Der 18. Deutsche Bundestag war am 22. September 2013 gewählt worden und trat am 22. Oktober 2013 zur ersten, konstituierenden Sitzung zusammen. Damit endete die 17. Wahlperiode.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es, wenn der Bundestag aufgelöst wird. Dann müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden.