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25. Februar 2011

Projektgruppe Urheberrecht: Textarbeit und Freigabe von Texten für Adhocracy

In ihrer Sitzung am Freitag, dem 25. Februar 2011 hat die Projektgruppe Urheberrecht Papiere mit Ergebnissen ihrer bisherigen Arbeit zur Veröffentlichung auf Adhocracy freigegeben. Die Projektgruppe diskutierte das weitere Vorgehen.

 

Nach dem Ergebnis der rechtlichen Prüfung und dem grünen Licht aus dem Ältestenrat des Bundestages tagte am Folgetag die Projektgruppe Urheberrecht. Gleich zu Beginn der Sitzung diskutierten die Mitglieder darüber, welche Texte sie veröffentlichen möchten. Die Mehrheit der Mitglieder sprach sich dafür aus, künftig nur durch die Projektgruppe abgestimmte Texte freizugeben, nicht jedoch bereits als Sondervoten identifizierte Passagen oder Entwürfe einzelner Fraktionen oder Mitglieder. Ein Mitglied bezeichnete die Projektgruppe in diesem Zusammenhang als "Produktionsgemeinschaft" von Texten, die ja nach Möglichkeit konsensual verabschiedet werden sollen. So solle es auch für die zu veröffentlichenden Papiere gehandhabt werden. Das Veröffentlichen von Sondervoten in Adhocracy, so befürchten einige Mitglieder, könne eine unerwünschte Prozessdynamik in Gang setzen. Eine individuelle Profilierung, so mehrere Mitglieder, solle vermieden werden, da sonst kein Konsens mehr in der Projektgruppe herstellbar sei. Allerdings stehe es jedem frei, unabhängig von der Projektgruppe weitere Texte als Vorschläge zu veröffentlichen.

Wie können die Ergebnisse eingebunden werden?
Die Mitglieder diskutierten auch darüber, wie die Ergebnisse der Beteiligung noch vor dem Zwischenbericht in die Arbeit der Projektgruppe eingebunden werden können. Durch den Termin des Zwischenberichts ist die Zeit sehr knapp, für die verbleibende Textarbeit und das Einbinden des Feedbacks aus Adhocracy bleiben nur wenige Wochen. Ein Projektgruppenmitglied betonte den experimentellen Charakter und sprach von einem Prozess der laufenden Überarbeitung. Die Projektgruppe einigte sich auf mehrere abgestimmte Texte, die auf der Beteiligungsplattform eingestellt werden. Dazu gehören auch einige Papiere, zu denen im weiteren Verlauf der Sitzung noch inhaltliche Diskussionen stattfanden.

Schrankenregelung und Fair Use: weiterer Beratungsbedarf
Beim Text "Schrankenregelung" für das Kapitel 1 gab es etwa noch Beratungsbedarf zum Thema Fair Use. Der Begriff  Fair Use ("angemessene Verwendung") bezieht sich auf eine Regelung im US-Recht. Demnach ist – vereinfacht gesagt – die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material in neuen, nichtkommerziellen Nutzungsformen unter bestimmten Umständen zulässig. Der Projektgruppe lag dazu ein erster Textentwurf vor. Die Mitglieder einigten sich darauf, die Situation zunächst rein beschreibend darzustellen. Dargelegt werden soll, wo Fair Use einerseits und die Schrankenregelung andererseits ihre Stärken und Schwächen haben. Was die Bewertung betrifft, zeigten sich einige Projektgruppenmitglieder bezüglich des Nutzens für das deutsche Urheberrecht skeptisch, da eine Fair-Use-Regelung außerhalb des US-amerikanischen Kontextes in Deutschland zu größerer Unsicherheit beim Konsumenten führen könne. Fair Use sei nicht als Allheilmittel zu betrachten und wälze viele Fragen auf die Gerichte ab. Dem gegenüber argumentierten andere Mitglieder, dass die Debatte in Europa offener geführt werden solle , da es die Konstellation mit der Inhaltsindustrie auf der einen und den Nutzern auf der anderen Seite so nicht mehr gebe. Die Projektgruppe verständigte sich schließlich darauf, die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten genau zu benennen und zu beschreiben, in welchem Zusammenhang diese mit dem Urheberrecht stehen. Über eine mögliche grundsätzliche Flexibilisierung soll im Rahmen der Handlungsempfehlungen weiter diskutiert werden. Für das Papier sind an mehreren Stellen noch Änderungen geplant. Nach der Einarbeitung und erneuten Absprache in der Projektgruppe soll es auf Adhocracy bereitgestellt werden.

Creative Commons – noch einmal auf die Tagesordnung
Auch den Text zur Privatkopie konnte die Projektgruppe weitgehend beraten und abschließen; dieser Text wird ebenfalls in Adhocracy zur Verfügung gestellt. Ein Text zum Thema Creative Commons konnte dagegen noch nicht abschließend beraten werden. Er wird bei der nächsten Sitzung der Projektgruppe am 18. März wieder auf die Tagesordnung gesetzt.




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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Urheberrecht/Urheberrecht_Bericht_2011-02-25_Textarbeit_und_Freigabe_von_Texten_fuer_Adhocracy/index.jsp

Stand: 25.02.2011