Hauptnavigation & Schnellsuche


16. Januar 2012

Wer soll regeln: Markt oder Staat?

Die Projektgruppe Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz widmete sich in ihrer Sitzung am 16. Januar 2012 einem Textbeitrag zum Themenfeld Zugang und Struktur. Kontrovers diskutierten die Mitglieder darüber, ob und wenn ja durch wen das Netz in Zukunft reguliert werden müsse.

"Das Prinzip von nur geringen staatlich-regulatorischen Eingriffen in die Struktur und die technischen Standards des Internets hat sich bewährt und sollte daher auch Grundlage für seine Weiterentwicklung bleiben" – so formulierten die Autoren eines Textentwurfs zum Themenfeld Zugang und Struktur ihre grundsätzliche Auffassung. Ein Projektgruppenmitglied äußerte sich dazu kritisch. Es sei Skepsis angebracht, ob das Netz nicht vielmehr weitergehende Regulierungsmaßnahmen brauche. Schließlich sei es zu einer kritischen Infrastruktur für grundlegende Dienste der Daseinsvorsorge und der Aufrechterhaltung des Wirtschaftskreislaufes geworden. Es sei fragwürdig, so das Mitglied, ob grundlegende Regelungen zur Sicherheit allein der Selbstorganisation der Wirtschaft und den Marktkräften überlassen werden sollten.

Unterschiedliche Bedingungen

Aus diesem Dissens entwickelte sich eine grundsätzliche Diskussion. Auch wenn staatliches Eingreifen bisher wenig nötig gewesen sei, so gelten doch beim Betrieb und der Fortentwicklung des Internets nicht die gleichen Bedingungen wie beim Aufbau, sagte ein Projektgruppenmitglied. Ein anderes Mitglied argumentierte, dass genau unterschieden werden müsse, um welche Bereiche es gehe. Im Text gehe es um Struktur und technische Standards des Internets – nicht um Aspekte der Sicherheit. Die Frage, ob staatliche Eingriffe nötig seien, müssten je nach Bereich gestellt und beantwortet werden.

Sicherheit "nicht dem Markt überlassen"

Ein anderes Projektgruppenmitglied wandte ein, dass der Text keinesfalls andeuten dürfe, dass die Regelung der Sicherheit momentan dem Markt überlassen sei, denn dies sei nicht der Fall und auch nicht wünschenswert. Keinesfalls sollte ein Paradigmenwechsel beschrieben werden, den es nicht gebe. Die Projektgruppe verständigte sich nach langer Diskussion darauf, den Textentwurf zunächst noch einmal zu bearbeiten, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen.

Weiße Flecken erschließen

Im weiteren Verlauf der Sitzung diskutierte die Projektgruppe unter anderem über die so genannte Universaldienstverpflichtung. Nach einer entsprechenden EU-Richtlinie können EU-Staaten unter bestimmten Bedingungen eine beliebige Bandbreite als Universaldienst festlegen. Dazu betonten einige Projektgruppenmitglieder, dass im Text der Projektgruppe stärker betont werden müsse, dass es trotz aller Anstrengungen vor allem in ländlichen Bereichen immer noch unterversorgte Gebiete gebe. Da die Telekommunikationsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht alle so genannten weißen Flecken – also unterversorgte Gebiete – erschließen können, begrüßen Befürworter die Universaldienstverpflichtung, da sie sich auf solche Gebiete beziehen würde. Dem steht die Befürchtung entgegen, dass ein solcher Universaldienst die Kräfte des Marktes und damit den Breitbandausbau hemmen oder außer Kraft setzen könnte. Die Projektgruppe wird die Diskussion darüber fortsetzen. Einzelne Mitglieder haben einen alternativen Textentwurf angekündigt.

Die Projektgruppe trifft sich das nächste Mal am 23. Januar 2012. Dann steht das Thema Schutz kritischer Infrastrukturen auf der Tagesordnung.




© 2010 Deutscher Bundestag
 

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Zugang_Struktur_und_Sicherheit_im_Netz/PGZuStrSi_2012-01-16/PGZuStrSi_2012-01-16_Bericht/index.jsp

Stand: 16.01.2012