ESF-Fördermittel 2014 bis 2020

Bildung und Forschung/Antwort - 16.10.2013

Berlin: (hib/ROL) Derzeit können noch keine Aussagen zu den auf Bundesebene im Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds für den mehrjährigen Finanzrahmen von 2014 bis 2020 gemacht werden. Nach vorläufigen Zahlen von 2011 werde Deutschland in den Jahren 2014 bis 2020 voraussichtlich EU- Strukturfondsmittel für Übergangsregionen in Höhe von 8,7 Milliarden Euro zugewiesen werden, stärker entwickelten Regionen rund 7,6 Milliarden Euro, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14729) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14616). Dieses seien jedoch nur vorläufige Aufschlüsselungen der Europäischen Kommission. Über die voraussichtliche Höhe der Mittelzuweisung werde erst nach einer politischen Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Sektorverordnungen beschlossen werden können. Lediglich über die Aufteilung dieser Strukturfondsmittel den ESF und den Europäischen Fonds für regionale Entwickelung (EFRE) gebe es bereits eine Einigung: Die Mittel sollen in den stärker entwickelten Regionen auf die beiden Fonds EFRE und ESF im Verhältnis 50:50 aufgeteilt werden.

ESF und EFRE sind wichtige Instrumente der EU zur Umsetzung der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik und zur Förderung der Regionen. Das Ziel ist, die Unterschiede im Lebensstandard in den verschiedenen Regionen zu verringern und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Europäischen Gemeinschaft durch Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte zu stärken.

Die SPD-Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage die Befürchtung geäußert, dass infolge der aktuellen Verhandlungen zum mittelfristigen Finanzrahmen nach dem letzten Kompromiss zwischen

Europäischem Parlament und den Staats- und Regierungschefs davon auszugehen sei, dass das Gesamtvolumen des ESF unter das Niveau der vergangenen Förderperiode sinken werde.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass sie über die Verteilung der ESF-Mittel in den stärker entwickelten Regionen und Übergangsregionen mit den Bundesländern verhandle. Diese Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung strebe an, bald zu einer Einigung zu kommen. Wann dies gelinge, hänge vom weiteren Verlauf der Verhandlungen ab.

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