Einsetzung eines Hauptausschusses

Bundestagsnachrichten/Antrag - 28.11.2013

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion für die Zeit bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse einen sogenannten Hauptausschuss einsetzen. Ihm sollen je 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder angehören, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der beiden Fraktionen (18/101), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen die Unions-Fraktion 23, die SPD-Fraktion 14, die Fraktion Die Linke fünf und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls fünf Mitglieder in das Gremium entsenden. Der Vorsitz soll Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) oder einem seiner Stellvertreter ohne Stimmrecht obliegen.

„Die Zuständigkeiten des Hauptausschusses werden durch Überweisungen des Plenums des Deutschen Bundestags begründet“, heißt es in der Vorlage weiter. Der Hauptausschuss sei Ausschuss im Sinne der Grundgesetzartikel 45, 45 a und 45c, die die Bestellung von Ausschüssen für die Angelegenheiten der Europäischen Union, für auswärtige Angelegenheiten und für Verteidigung sowie eines Petitionsausschusses vorschreiben. Zudem sei der Hauptausschuss, der Anhörungen durchführen können soll, „Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben“.

Mit der Konstituierung der ständigen Ausschüsse des Bundestages soll der Hauptausschuss laut Antrag aufgelöst sein. Nach seiner Auflösung würden alle dort noch nicht erledigten Vorlagen vom Plenum an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

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