Ordentliches Mitglied
- Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Diplom-Sozialwissenschaftlerin
Wahlkreis 043 Stadt Hannover II
Gewählt über Landesliste Niedersachsen
Geboren 1958; Diplom-Sozialwissenschaftlerin; Diplom-Sozialarbeiterin; zwei Kinder; aufgewachsen in Baden-Württemberg.
Arbeitete zunächst als Sachbearbeiterin für berufliche Forbildung; 1978 eine der ersten Seminarleiterinnen im deutsch-französischen Jugendaustausch; für die Gewerkschaft DAG ehrenamtlich auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene tätig, später hauptamtlich als Landesjugendleiterin der DAG für Baden-Württemberg zuständig; 1982 zog für Studium nach Hannover und machte dort den Abschluss als Diplom-Sozialwissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt "Produktion und Arbeit; Zweitstudium an der Fachhochschule Hannover als Diplom-Sozialarbeiterin mit dem Schwerpunkt "Weibliche Identität im Prozess der Migration" abgeschlossen; an der Integrierten Gesamtschule Roderbruch als Sozialarbeiterin in der Schulsozialarbeit tätig; seit 1998 tätig als Sozialarbeiterin beim Jugendamt Hannover; neben Engagement in Gewerkschaft und Parteien Gründung gemeinsam mit anderen Eltern einer Krabbelgruppe (Kirchenmäuse) und eines Horts (Kastanienkids).
Heidrun Dittrich, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Projektkoordinatorin des niedersächsischen Kinderschutzprojekts, Fachbereich Jugend und Familie,
Landeshauptstadt Hannover, Hannover
Diplom- und Sozialarbeiterin des kommunalen Sozialdienstes, Fachbereich Jugend und Familie,
Landeshauptstadt Hannover, Hannover
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".