Garrelt Duin, SPD

Rechtsanwalt

Wahlkreis 025 Aurich - Emden
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 2. April 1968 in Leer, Ostfriesland; evangelisch-reformiert; verheiratet, ein Sohn.

1987 Abitur. 1987 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften und Evangelischer Theologie in Bielefeld und Göttingen, 1995 Erstes Juristisches Staatsexamen, 1996 bis 1998 Referendar beim OLG Celle, 1998 Zweites Juristisches Staatsexamen. Wissenschaftlicher Mitarbeiter, seit 1998 selbstständiger Rechtsanwalt.

Mitglied bei ver.di und AWO.

Von November 2001 bis Dezember 2011 Mitglied des SPD-Bundesvorstands. Seit Mai 2010 Vorsitzender des Regionalrates Ostfriesland. Von April 2002 bis Mai 2010 Vorsitzender des SPD-Bezirks Weser-Ems. Von November 2005 bis Mai 2010 Vorsitzender der SPD Niedersachsen. Von 1996 bis 2006 Ratsherr der Gemeinde Hinte. Von Oktober 2000 bis Oktober 2005 Mitglied des Europäischen Parlaments.

Seit November 2009 Wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Mitglied des Bundestages seit 2005.

> durch Verzicht ausgeschieden am 21. Juni 2012, Nachfolgerin Abgeordnete Gabriele Groneberg, SPD

 


Kontakt

Garrelt Duin, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, selbständig, Hinte,

3. Funktionen in Unternehmen

Ergo Versicherungsgruppe AG, Düsseldorf,

Mitglied des Beirates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Norddeutscher Rundfunk, Hamburg,

Mitglied des Rundfunkrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Politische Bildungsgemeinschaft Niedersachsen e.V., Hannover,

Vorsitzender

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".