Dr. Thomas Gebhart, CDU/CSU

Politikwissenschaftler, Betriebswirt

Wahlkreis 212 Südpfalz
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz

Geboren am 20.12.1971 in Kandel; röm.-kath.; ledig.

1991 Abitur am Europa-Gymnasium Wörth am Rhein; 1991 Zivildienst St.Vincentius-Krankenhaus Karlsruhe; 1992 Studium Betriebswirtschaftslehre und Politikwissenschaft in Mannheim und Birmingham, Abschluss: Magister Artium.

2002 Promotion zum Dr. rer. pol. (Universität Mannheim); Angestellter der BASF-AG, Bereich Umwelt, Sicherheit und Energie.

1989 Mitglied Junge Union; 1996 Mitglied CDU; 1998 Assistent des Bundestagsabgeordneten Dr. Heiner Geißler; 1999 Mitglied des Kreistags Germersheim; 1999 Mitglied des Kreistages Germersheim; 2002 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Germersheim; 2003 Mitglied des Landtages (14. Juli); 2006 Direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Germersheim; 2006 Umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.


Kontakt

Dr. Thomas Gebhart, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz, Mainz

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Germersheim, Germersheim,

Mitglied des Kreistages

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Europa-Union Deutschland e.V., Kreisverband Germersheim, Germersheim,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".