Norbert Geis, CDU/CSU

Rechtsanwalt

Wahlkreis 247 Aschaffenburg
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 13. Januar 1939 in Großwallstadt; katholisch; verheiratet, vier Kinder.

Besuch des Humanistischen Gymnasiums in Aschaffenburg. Studium der Rechtswissenschaft. Kurzfristig wissenschaftlicher Assistent im Bundestag, seit 1970 Rechtsanwalt mit Anwaltsbüro in Aschaffenburg.

1970 Kreisvorsitzender der Jungen Union, 1972 bis 2007 Kreisvorsitzender und seit 2007 Ehrenkreisvorsitzender der CSU im Landkreis Aschaffenburg. 1971 Bürgermeister von Edelbach bis zur Gebietsreform (1972), Mitglied des Gemeinderates in Kleinkahl-Edelbach bis 1978, seit 1972 Mitglied des Kreistages des Landkreises Aschaffenburg. 1981 bis 1986 Mitglied des Bayerischen Landtages.

Mitglied des Bundestages seit 1987.


Kontakt

Norbert Geis, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes

Ordentliches Mitglied

  • Der Ältestenrat
  • Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Rechtsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Anwaltskanzlei Norbert Geis & Gerhard Kerpes, Aschaffenburg,

Rechtsanwalt

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Aschaffenburg, Aschaffenburg,

Mitglied des Kreistages

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Kirche in Not, München,

Mitglied des Vorstandes

Rhein-Donau-Stiftung e.V., Köln,

Präsident, ehrenamtlich

TV-Großwallstadt Handball AG, Großwallstadt,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".