Dr. Rosemarie Hein, Die Linke

Rosemarie Hein

Lehrerin, Kunstwissenschaftlerin

Wahlkreis 070 Magdeburg
Direkt gewählt in Sachsen-Anhalt

Geboren 1953 in Leipzig.

POS in Leipzig, Zwenkau, Vehlefanz; 1971 Abitur an der EOS in Hennigsdorf; Studium Lehrerin für Deutsch u. Kunsterziehung in Dresden, Abschluss 1975; 1975 bis 1980 Arbeit an der EOS in Oschersleben.

Seit 1976 Mitglied der SED; 1980 bis 1982 Mitarbeiterin der SED-Kreisleitung Oschersleben; 1982 bis 1986 Aspirantur an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften; 1986 Promotion zum Dr. phil.; 1986 bis 1989 Arbeit i.d. BL der SED in Magdeburg; zuletzt Abt.-Ltr. für Kultur; März 1990 Wahl zur Bezirksvorsitzenden der PDS in Magdeburg; Juli 1990 Wahl zur stellv. Landesvorsitzenden bis 1995 Okt; 1990 bis April 2006 MdL Sachsen-Anhalt, Ausschuss für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien; 1997 bis 2005 Landesvorsitzende der PDS; seit 2004 Stadträtin in Magdeburg; seit Mai 2006 Mitglied des PV der Linkspartei.PDS und der Linken.


Kontakt

Dr. Rosemarie Hein, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Kultur und Medien
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

3. Funktionen in Unternehmen

Zentrum für Produkt-, Verfahrens- und

Prozeßinnovation ZPVP GmbH, Magdeburg,

Mitglied des Aufsichtsrates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Konservatorium Georg-Philipp-Telemann, Magdeburg,

Mitglied des Betriebsausschusses

Stadt Magdeburg, Magdeburg,

Mitglied des Stadtrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Landesverband Sachsen-Anhalt der

Interessenvereinigung Jugendweihe e.V., Magdeburg,

Mitglied des Präsidiums

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".