Bärbel Höhn, Bündnis 90/Die Grünen

Höhn Bärbel

Diplom-Mathematikerin

Wahlkreis 118 Oberhausen - Wesel III
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 4. Mai 1952 in Flensburg; verheiratet, zwei Kinder.

1971 Abitur. 1971 bis 1976 Studium der Mathematik und Volkswirtschaftslehre, Abschluss als Diplom-Mathematikerin.

1978 bis 1990 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Duisburg/Essen.

Mitglied bei ver.di.

1985 bis 1989 Ratsmitglied in Oberhausen, 1990 bis 1995 Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen und Fraktionssprecherin der Grünen; 1995 bis 2000 Ministerin für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, 2000 bis 2005 für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen.

Mitglied des Bundestages seit 2005; November 2005 bis Mai 2006 Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, seit Mai 2006 stellvertretende Vorsitzende und politische Koordinatorin des Arbeitskreises II der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.


Kontakt

Bärbel Höhn, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsch-Brasilianische Gesellschaft e.V., Bonn/Berlin,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

GLOBE Deutschland, Berlin,

Beisitzerin des Vorstandes, ehrenamtlich

Verein "Faire Welt", Oberhausen,

Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".