Christel Humme, SPD

Diplom-Ökonomin, Lehrerin

Wahlkreis 140 Ennepe-Ruhr-Kreis II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 25. November 1949 in Herten, Kreis Recklinghausen; zwei Töchter.
1969 Abitur in Marl. Bis 1970 Bankpraktikum in Recklinghausen; 1970 bis 1974 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, Abschluss Diplomökonomin; 1977 bis 1979 Zusatzstudium Englisch an der Ruhr-Universität Bochum.
1974 bis 1976 Referendarin an den Berufsbildenden Schulen in Witten, 1976 bis 1987 Lehrerin an den Kaufmännischen Berufsschulen Wanne-Eickel, 1987 bis 1998 Lehrerin an der Holzkamp-Gesamtschule in Witten.
Mitglied der GEW sowie AWO.
Seit 1969 Mitglied der SPD, seit 1971 verschiedene Funktionen im SPD-Stadtverband Witten mit dem Schwerpunkt Jugendpolitik, seit Anfang 1998 Mitglied im Unterbezirksvorstand Ennepe-Ruhr. 1994 bis 1998 Mitglied im Stadtrat Witten.
Mitglied des Bundestages seit 1998; seit 2001 Mitglied des SPD-Fraktionsvorstandes. 2001-2007 Vorsitzende der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Fraktion. November 2007 bis Oktober 2009 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion zuständig für die Bereiche Familie, Senioren, Frauen, Jugend sowie Bildung und Forschung. Seit Oktober 2009 stv. Vorsitzende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Sprecherin der AG Gleichstellungspolitik der SPD-Fraktion.

 


Kontakt

Christel Humme, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".