Manfred Kolbe, CDU/CSU

Notar, Staatsminister a. D.

Wahlkreis 152 Nordsachsen
Direkt gewählt in Sachsen

Geboren am 17. August 1953 in Naunhof, Kreis Grimma, Sachsen; evangelisch; drei Kinder.

Volksschule in Bonn, Gymnasium in Rom/Italien, 1973 Abitur. Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und München, 1979 erste und 1982 zweite juristische Staatsprüfung in Bayern. Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung.

1983 Staatsanwalt in München. 1983 bis 1988 Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, 1989 bis 1990 Richter am Finanzgericht München, 1990 Leiter des Informationsbüros des Freistaates Bayern in Dresden, 1990 Landesstrukturbeauftragter Finanzen im Koordinierungsausschuss für die Bildung des Landes Sachsen. Seit 1990 Notar in Grimma und später in Naunhof. September 2000 bis Mai 2002 Staatsminister der Justiz im Freistaat Sachsen.

Mitglied im Ring Christlich-Demokratischer Studenten. Mitglied der CSU 1978 bis 1990, der CDU seit 1990; 1991 bis 1993 Kreisvorsitzender, seit 1993 Mitglied im Landesvorstand Sachsen. Seit 2000 Vorsitzender des Landesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) Sachsen.

Mitglied des Bundestages 1990 bis 2. Oktober 2000 und seit 2002.


Kontakt

Manfred Kolbe, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Finanzausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Sportausschuss
  • Rechtsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Notar, Naunhof

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".