Monika Lazar, Bündnis 90/Die Grünen

Monika Lazar

Betriebswirtin

Wahlkreis 154 Leipzig II
Gewählt über Landesliste Sachsen

Geboren am 13. September 1967 in Leipzig; konfessionslos.

1986 Abitur an der Rudolf-Hildebrandt-Oberschule in Markkleeberg. 1986 bis 1990 Studium der Ökonomie des Binnenhandels an der Handelshochschule Leipzig.

1990 bis 1996 Bäckerin im elterlichen Betrieb, dazu Ausbildung zur Bäckerin von 1991 bis 1993. 1996 bis 1998 Aufbaustudium Betriebswirtschaft und Weiterbildung zur Betriebswirtin. 1998 bis 2004 Mitarbeiterin beim "ZeitPunkt-Kulturmagazin" Leipzig.

Mitglied beim Netzwerk für Demokratie und Courage, bei Terre des femmes e. V. und der Leipziger Tafel e. V., Fördermitglied im Netzwerk für Demokratische Kultur Wurzen e. V. und in der Aktion Zivilcourage Pirna e. V.

Seit 1993 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen. 1997 bis 1998 Mitglied im Landesvorstand Sachsen. 1994 bis 1999 Stadträtin von Markkleeberg. 1998, 2002 und 2005 Direktkandidatin für den Bundestag.

Mitglied des Bundestages seit Dezember 2004.


Kontakt

Monika Lazar, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Rechtsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Petitionsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,

Mitglied des Kuratoriums

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen

Extremismus und Gewalt, Berlin,

Mitglied des Beirates

Netzwerk für Demokratie und Courage e.V., Dresden,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".