Ordentliches Mitglied
- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Werkzeugmacher, Staatlich geprüfter Techniker für Maschinenbau
Wahlkreis 194 Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis
Direkt gewählt in Thüringen
Geboren am 9. Mai 1967.
POS 10. Klasse 1973 bis 1983; Werkzeugmacher bei Carl Zeiss Jena 1983 bis 1986; Fernstudium und Abschluss "staatlich geprüfter Techniker für Maschinenbau" 1991 bis 1995; 16. Februar 1986 bis 31. Oktober 1991 Werkzeugmacher bei Carl Zeiss Jena; 04. November 1986 bis 30. April 1988 NVA-Grundwehrdienst; 04. November 1991 bis 31. Juli 1996 Programmierer und Einrichter für CNC Fräsmaschinen Firma Günther Jena; 01. August 1996 bis Ende 1999 stellv. Leiter Musterfertigung Achsfedern bei Mubea Weißensee; 01. Januar 2000 bis 28. Februar 2002 QS Leiter Mubea-HZP (CZ Prostejov); 01. März 2002 bis 30. April 2006 Technologe für Entwicklung, Produkttransfer und Serienanlauf bei der Carl Zeiss Jena GmbH; 01. Mai 2006 bis jetzt Technologe Entwicklung, Produkttransfer und Serienanlauf bei der Sypro Optics GmbH; ab September 2007 zusätzlich Leiter Musterfertigung und Kleinserienmontage bei der Sypro Optics GmbH in Jena.
Ralph Lenkert, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Technologe,
Sypro Optics GmbH, Jena
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Stellv. Mitglied des Beirates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".