Dr. Gerd Müller, CDU/CSU

Dr. Gerd Müller

Diplomwirtschaftspädagoge, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wahlkreis 256 Oberallgäu
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 25. August 1955 in Krumbach, Schwaben; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

Kaufmännische Ausbildung. Abitur. Wehrdienst. Studium der Pädagogik, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, Staatsexamen, Diplom, Promotion.

1980 bis 1989 berufstätig als Oberregierungsrat im Grundsatzreferat des bayerischen Wirtschaftsministeriums, stellvertretender Pressesprecher des bayerischen Wirtschafts- und Verkehrsministers.

1987 bis 1991 Landesvorsitzender der Jungen Union Bayern, seit 1993 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Schwaben. 1978 bis 1988 Zweiter Bürgermeister und Kreisrat; 1989 bis 1994 Mitglied des Europäischen Parlaments.

Mitglied des Bundestages seit 1994; bis November 2005 stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landesgruppe, außen- und europapolitischer Sprecher; seit 22. November 2005 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, jetzt bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


Kontakt

Dr. Gerd Müller, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Berlin,

Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Fachhochschule Kempten, Kempten,

Mitglied des Kuratoriums

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutscher Heilbäderverband e.V., Berlin,

Präsident, ehrenamtlich, monatlich, Stufe 1

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".