Dr. Wilhelm Priesmeier, SPD

Tierarzt

Wahlkreis 053 Goslar - Northeim - Osterode
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 25. Juli 1954 in Rahden/Westfalen; evangelisch-lutherisch; verheiratet, vier Kinder.

1960 bis 1968 Volksschule Stemwede-Oppenwehe, 1968 bis 1974 Söderblom-Gymnasium der evangelischen Landeskirche in Espelkamp. 1974 bis 1975 Wehrdienst. 1975 bis 1980 Studium an der Tierärztlichen Hochschule Hannover (THH), 1981 Promotion zum Dr. med. vet.

1980 bis 1981 wissenschaftlicher Assistent an der Tierärztlichen Hochschule Hannover (THH), 1981 bis 1984 Praxisassistent, 1984 Niederlassung als Tierarzt in Dassel Markoldendorf, Niedersachsen.

Mitglied der Kammerversammlung der Landestierärztekammer Niedersachsen, des Verwaltungsrates der Sparkasse Einbeck und der Freiwilligen Feuerwehr Markoldendorf.

Seit 1970 Mitglied der SPD; als Jungsozialist verschiedene Ämter auf Unterbezirks- und Bezirksebene, AStA-Vorsitzender und 1975 bis 1980 Mitglied im Konzil und Senat der THH. 1991 bis 2002 Mitglied im Rat der Stadt Dassel, 1996 bis 2003 Mitglied des Kreistages Northeim.

Mitglied des Bundestages seit 2002; 2003 bis 2009 Tierschutzbeauftragter, seit 2009 Sprecher für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion.


Kontakt

Dr. Wilhelm Priesmeier, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Tierarzt, niedergelassen, Dassel

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".