Lothar Riebsamen, CDU/CSU

Bürgermeister a.D.

Wahlkreis 293 Bodensee
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 24.09.1957 in Pfullendorf; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.

1967 bis 1974: Gymnasium Sigmaringen – Abschluss: Mittlere Reife; 1974 bis 1977: Verwaltungsausbildung bei der Stadt Überlingen; 1982 bis 1986: Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Konstanz – Abschluss: Betriebswirt – Verwaltungsdiplom.

1977 bis 1982: Stadtverwaltungen Überlingen und Pfullendorf; 1982 bis 1990: Berufliche Tätigkeit als Amtsleiter im Bereich Krankenhauswesen; 1990 bis 2009: Bürgermeister der Gemeinde Herdwangen-Schönach.


Kontakt

Lothar Riebsamen, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Kommunales
  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Finanzausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bürgermeister, Herdwangen-Schönach

3. Funktionen in Unternehmen

Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH, Sigmaringen,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Sigmaringen, Sigmaringen,

Mitglied des Kreistages

Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg,

Mitglied der Verbandsversammlung

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".