Dr. Ernst Dieter Rossmann, SPD

Diplompsychologe

Wahlkreis 007 Pinneberg
Gewählt über Landesliste Schleswig-Holstein

Geboren am 4. Februar 1951 in Elmshorn; evangelisch; verheiratet, eine Tochter.

1969 Abitur. 1974 Diplom in Psychologie, 1985 Promotion zum Doktor der Sportwissenschaften.

1975 bis 1988 wissenschaftlicher Angestellter an einer Fachschule für Sozialpädagogik, dazu von 1976 bis 1983 Durchführung zweier sportwissenschaftlicher Projekte (Bundesinstitut für Sportwissenschaft) und diverse Lehraufträge für Sportwissenschaft an der Universität Hamburg.

Mitglied der GEW, der AWO, des NABU; langjährige ehrenamtliche Arbeit in einer Obdachlosensiedlung.

1971 Eintritt in die SPD; Jungsozialist, SPD-Ortsvorsitzender. Stadtverordneter, Stadtrat und Kulturdezernent. 1987 bis 1998 Mitglied des Landtages Schleswig-Holstein, 1996 bis 1998 stellvertretender Fraktionsvorsitzender, 1992 bis 1996 Zweiter Landtagsvizepräsident.

Mitglied des Bundestages seit 1998.


Kontakt

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutscher Volkshochschul-Verband e.V., Bonn,

Vorsitzender, ehrenamtlich

Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (DIE) e.V., Bonn,

Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich

Forum Demokratische Linke 21 e.V., Berlin,

kooptiertes Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Hamburger Fern-Hochschule gemeinnützige GmbH, Hamburg,

Mitglied des Kuratoriums

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".