Anita Schäfer (Saalstadt), CDU/CSU

Angestellte

Wahlkreis 211 Pirmasens
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz

Geboren am 9. Juli 1951 in Saalstadt; katholisch; ledig.

Übersetzerin.

Bis 1985 Büroleiterin bei MdB Dr. Werner Marx und bis 1998 bei MdB Dr. Klaus-Dieter Uelhoff.

Vorsitzende des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für politische Bildung und Völkerverständigung e. V., seit 1995 Mitglied der Europa-Union Deutschland.

Seit 1979 Mitglied der CDU, seit 1992 stellvertretende Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Südwestpfalz, seit 1998 Mitglied des CDU-Bezirksvorstandes Rheinhessen-Pfalz, seit 1998 Vorsitzende der Frauen-Union Südwestpfalz, seit 1998 Mitglied der CDU/CSU- Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung.

Mitglied des Bundestages seit 1998.


Kontakt

Anita Schäfer (Saalstadt), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Tourismus
  • Verteidigungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der NATO (North Atlantic Treaty Organisation)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsch-Chinesische Gesellschaft e.V. - Freunde Taiwans -, Berlin,

Vorsitzende

Deutsche Stiftung für politische Bildung und Völkerverständigung e.V., Bonn,

Vorsitzende des Kuratoriums

Förderverein Erlebnis-Druckmuseum Zweibrücken e.V., Zweibrücken,

Vorsitzende

Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland e.V., St. Augustin,

Mitglied des Verwaltungsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".